Das Unternehmen
| AGB
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Bedingungen
gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder
Dienstvertrag und anderen Verträgen solcher aus künftigen Geschäftsbedingungen
ist ausdrücklich ausgeschlossen.
1.2. Verbraucher im Sinne dieser
Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung
getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche
Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind
natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften,
mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde im
Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§ 2 Angebote, Auftragserteilung
2.1 Angebote sind, wenn nichts anderes
ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. An einen erteilten Auftrag ist der
Kunde drei Wochen gebunden. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er
schriftlich von uns bestätigt wird oder wir innerhalb dieser Frist mit der
Lieferung begonnen haben.
2.2 Bestellte ein Verbraucher die Ware
auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich
bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der
Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annnahmeerklärung
verbunden werden.
2.3 Sofern ein Verbraucher die Ware auf
elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und
dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per Email zugesandt.
2.4 Der Vertragsabschluß erfolgt unter
dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere
Zulieferer.
Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht
von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes
mit unserem Zulieferer.
Wir übernehmen ausdrücklich kein Beschaffungsrisiko, wenn
wir einen Bezugsvertrag über die geschuldete Leistung mit unserem Lieferanten
geschlossen haben. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung
unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
2.5 Änderungen von Modellen,
Konstruktionen oder der Ausstattung bleiben vorbehalten, sofern dadurch der
Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt. Wir
werden keine Änderungen vornehmen, können aber nicht verhindern, dass die GS
data business OHG weiligen Hersteller solche Änderungen vornehmen.
2.6 Nachträgliche Änderungen auf
Veranlassung des Kunden werden dem Kunden berechnet. Als nachträgliche
Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Kunden wegen
geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe,
Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden
veranlasst sind, werden zusätzlich berechnet.
2.7 Kostenvoranschläge für
Instandsetzungen und Einbauten sind unverbindlich. Erkennen wir während der
Ausführung des Auftrages, dass sich die veranschlagten Kosten um mehr als 15 %
erhöhen, werden wir die Arbeiten unverzüglich einstellen und den Kunden davon
unterrichten. Gleichzeitig werden wir ihm eine Schätzung über den nunmehr
voraussichtlichen notwendigen Aufwand zur Verfügung stellen. Der Kunde hat
dann das Recht zu entscheiden, ob der Auftrag abgebrochen oder fortgesetzt
wird. Wird der Auftrag abgebrochen, werden die bis dahin erbrachten
Dienstleistungen und Lieferungen bezahlt. Der Kunde erhält alle bis dahin erstellten
Arbeitsergebnisse.
2.8 Wird neben dem Kaufangebot ein
Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, geschieht dies unter dem
Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die
Leasinggesellschaft oder die Bank. Wird der Antrag des Kunden durch diese
Gesellschaften abgelehnt, sind wir berechtigt, von unserem Angebot
zurückzutreten.
§ 3 Preise
3.1 Es gelten die bei Vertragsabschluß
vereinbarten Preise. Diese sind in der GS data business OHG jeweils aktuellen
Preisliste für Dienstleistungen von GS
data business OHG festgehalten. An diese Preise halten wir uns vier Monate
gebunden. Sofern sich nicht aus einer schriftlichen Vereinbarung anderes
ergibt, ist der Kaufpreis entweder sofort in bar oder per ec-cash zu zahlen.
3.2 Die Preise verstehen sich
unverpackt ab Hauptvertriebsstelle (GS data business OHG, Harlestraße 1, 26605
Aurich). Liefer- und Transportkosten werden gesondert berechnet.
3.3 Alle Unternehmern gegenüber
angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.4 Fehlersuchzeiten sind Arbeitszeit
und werden als solche dem Kunden in Rechnung gestellt. Hierbei gilt unsere jeweils
aktuelle Preisliste für Dienstleistungen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde
Verbraucher ist.
§ 4 Lieferung
4.1 Termine sind nur dann verbindlich,
wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden
sind. Die Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unsere
Auslieferungslager verlassen hat oder wir dem Kunden unsere Leistungsbereitschaft
mitgeteilt haben.
4.2 Überschreiten wir einen als
verbindlich zugesagten Liefertermin und ist dem Kunden ein weiteres Abwarten
nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges und Abmahnung und Setzen
einer angemessenen Nachfrist von mindesten drei Wochen mit Ablehnungsandrohung
weitergehende Rechte geltend machen. In diesem Fall ist ein
Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist
auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder eines unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Dies gilt auch
für die Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.
4.3 Ist der Kunde ist Annahmeverzug,
sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns zu setzenden Nachfrist die
Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen. Wir können stattdessen
auch über die Ware anderweitig verfügen und den Kunden in einer neuen angemessenen
Frist beliefern. Der Schadensersatz beträgt mindestens 30 % des vereinbarten
Lizenzpreises (Produktpreises), wobei es dem Kunden vorbehalten bleibt,
nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht oder in geringerer Höhe
entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4.4 Versenden wir auf Wunsch des Kunden
den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei
allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den
Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Personen auf den Kunden über. Die vorstehenden Bestimmungen über die
Gefahrtragung beim Versendungskauf gelten nicht, wenn der Kunde Gegenstände
zur überwiegend privaten Nutzung gekauft hat (Verbrauchsgüterkauf). Bei einem
Kauf auf Probe tritt der Gefahrübergang erst mit der Billigung ein. Die Kosten
der Besichtigung, Aufbewahrung und Rücksendung trägt der Kunde.
4.5 Transport- und alle sonstigen
Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht
zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, die
Verpackungen auf eigene Kosten zu entsorgen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Ist der Kunde Verbraucher, gilt
folgendes:
5.1.1 Von der GS data business OHG
gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der
Geschäftsbeziehung resultierenden Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (etwa durch
Verkauf, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Pfändung, Gebrauchsüberlassung)
durch den Kunden ist keinesfalls gestattet.
5.1.2 Sollte der Kunde eine
vertragswidrige Verfügung über den Kaufgegenstand vorgenommen haben, tritt der
bezahlte oder zu bezahlende Kaufpreis oder anderweitige erhaltene oder zu
erhaltende Leistungen des Erwerbers an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt
bereits GS data business OHG alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden
Forderungen an uns ab. Der Kunde ist nicht ermächtigt, diese Forderungen einzuziehen.
Im Rahmen der Abtretung hat der Kunde bei der Offenlegung
der Abtretung gegenüber dem Erwerber mitzuwirken und diesen zu veranlassen, an
uns zu zahlen bzw. zu leisten. Mit Rücksicht auf den verlängerten
Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der GS data business OHG jeweiligen
Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein
Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig. Die GS data business OHG
ist derzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen
Abnehmer von der Abtretung zu informieren.
5.1.3 Im Falle der Pfändung der Ware beim
Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des
Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber
zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns
gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
5.1.4 Die Geltendmachung unserer Rechte
aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen
Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich
auf unsere bestehenden Forderungen gegen den Kunden angerechnet. Wir geben nach
Aufforderung durch den Kunden nach unserer Wahl die Sicherheiten frei, soweit
die gesicherten Forderungen nach Abzug der Sicherungskosten die gesicherte
Forderung um mehr als 20 % übersteigt.
5.2 Ist der Kunde Unternehmer, gilt
bezüglich des Eigentumsvorbehalts folgendes:
5.2.1 Von der GS data business OHG
gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises
und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung
resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch
immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch
den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls
darf über die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung
an Dritte übereignet werden.
5.2.2 Im Falle des Verkaufs der Ware im
regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an Stelle der Ware. Der
Kunde tritt bereits der GS data business OHG eine aus einer etwaigen
Veräußerung entstehende Forderung an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese
Forderung solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns
gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt
(Vorausabtretung der GS data business OHG jeweiligen Kaufpreisforderung) ist
eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig
und unzulässig. Die GS data business OHG
ist derzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und
dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.
5.2.3 Ist die Forderung des Kunden auf
ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine
Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer ab. Die Abtretung
erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Kunden für die weiterveräußerte
Vorbehaltsware berechnet hatten.
5.2.4 Im Falle der Pfändung der Ware beim
Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des
Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber
zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns
gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
5.2.5 Übersteigt der Wert der
Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der
hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten
auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, von uns insoweit
die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt. Für
die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des
Freigabeverlangens geltenden Netto-Leistenpreis, der GS data business OHG
maßgeblich. Bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto- Rechnungsbetrag
abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um
Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist
oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass
ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen
Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden
Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der von GS data business OHG
gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.
5.3 Für Test- und Vorführzwecke
gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der GS data business OHG. Sie dürfen
vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der GS data business OHG
über den Test- oder Vorführzweck hinaus benutzt werden.
§ 6 Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt
6.1 Kommen wir mit der Überlassung
eines Gegenstandes in Verzug und tritt uns bezüglich des Verzuges der Vorwurf
grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, werden wir dem Kunden sämtliche ihm
daraus entstehende Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind
Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
6.2 Bei Nichtlieferung durch den
Zulieferer steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Wir sind aus folgenden Gründen
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
6.3.1 Wenn sich entgegen der vor
Vertragsabschluß bestehenden Annahme ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig
ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des
Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder
eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Kunden. Nicht
erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen uns und dem Kunden
handelt.
6.3.2 Wenn sich herausstellt, dass der
Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat
und diese Angaben von erheblicher Bedeutung für den Vertragsabschluss sind.
6.3.3 Wenn die unter unserem
Eigentumsvorbehalt stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr
des Kunden veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder
Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, wenn wir unser Einverständnis mit
der Veräußerung schriftlich erklärt haben.
6.3.4 Wir können weiter vom Vertrag
zurücktreten, wenn sich nach Vertragsabschluß für die Vertragsabwicklung
wesentliche Umstände ohne unsere Einflussmöglichkeit so entwickelt haben, dass
für uns die Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird (z. B. nicht
durch uns zu vertretende Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten oder
Möglichkeit der Belieferung nur noch unter wesentlich erschwerten Bedingungen).
6.3.5 Wir sind schließlich ebenfalls zum
Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten wesentlich verletzt,
insbesondere wenn ihm eine Sorgfaltspflichtverletzung hinsichtlich des Umgangs
der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vorzuwerfen ist.
6.3.6. Im Übrigen bestimmt sich unser
Rücktrittsrecht und das Rücktrittsrecht des Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
§ 7 Besondere Bestimmungen für Wartungs- und
Reparaturarbeiten
Führen wir Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch, erfolgen
diese ausschließlich zu den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
7.1 Unsere Wartungs- und
Reparaturtätigkeiten sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der
bei GS data business OHG jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste. Fahrtkosten,
Materialkosten und ähnliches werden entsprechend unserer jeweiligen Preisliste
zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten
und sind entsprechend den Dienstleistungspreislisten
zu vergüten.
7.2 Kostenvoranschläge:
Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die
Sache untersuchen und sodann einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten
dieser Untersuchung sind wiederum vom Kunden zu tragen. Die Kosten der Prüfung
werden nach Aufwand berechnet und im Rahmen eines etwaigen Reparatur- bzw.
Wartungsauftrages nur verrechnet, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart
wurde.
7.3 Nicht vorher vereinbarte Arbeiten
dürfen wir dann durchführen, wenn der Kunde nicht kurzfristig erreichbar ist
und die Arbeiten notwendig sind, um den beauftragten Zweck zu erreichen und die
Gesamtkosten sich hierdurch bei Aufträgen bis zu 250,00 Euro um nicht mehr als
20 % und bei Aufträgen über 250,00 Euro nicht mehr als 15 % erhöhen.
§ 8 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Wird der Vertrag zwischen dem Kunden und uns im Wege des
Fernabsatzes geschlossen, steht dem Kunden, sofern er Verbraucher ist, ein
Widerrufsrecht nach folgenden Maßgaben zu:
Der Kunde kann seine vertragliche Vertragserklärung
innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief,
Fax, Email) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit
Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufes oder die Rücksendung der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
GS
data business OHG, Harlestraße 1, 26605 Aurich
Telefon: 04941 / 60448 - 0
Fax: 04941 / 60448 - 10
Email: info@gs-databusiness.de
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls die gezogene
Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
muss er uns insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt
dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren
Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen
ist. Im Übrigen kann der Kunde die
Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in
Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige
Sachen sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40,00
Euro beträgt, trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung, vorausgesetzt, dass
die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht. Anderenfalls ist die
Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden
beim Kunden auf unsere Kosten abgeholt.
§ 9 Gewährleistung
9.1. Wir leisten Gewähr wie folgt:
9.1.1 Wenn der Kunde Verbraucher ist: Für
neu hergestellte Sachen 24 Monate; für gebrauchte Sachen 12 Monate. Bei allen
anderen Geschäften: für neu hergestellte Sachen 12 Monate, für gebrauchte
Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
9.1.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt
mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden.
9.1.3 Unternehmer müssen die gelieferte
Ware unverzüglich auf Mängel untersuchen und uns offensichtliche Mängel
innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen;
anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der
Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge.
9.1.4 Wurde der Verbraucher durch
unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für
seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den
Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
9.1.5 Mängelrügen werden von uns nur
anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber
Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend
gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar. Dies gilt
nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
9.1.6 Für den Fall, dass aufgrund einer
berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen
über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch
Nachbesserung ist uns eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen zu
gewähren.
9.1.7 Das Vorliegen eines solchen
festgestellten und durch ordnungsgemäße Mängelrüge mitgeteilten Mangels
begründet folgende Rechte des Kunden:
9.1.8 Der Kunde hat im Falle der
Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von uns Nacherfüllung zu verlangen.
Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Behebung des Fehlers oder
Neulieferung. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung
stattfindet, treffen wir nach eigenem Ermessen. Ist der Kunde Verbraucher, hat
er dieses Wahlrecht, es sei denn, die jeweils gewählte Art der Nacherfüllung
ist uns nicht zumutbar.
9.2 Darüber hinaus haben wir das Recht,
bei Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs eine neuerliche Nachbesserung,
wiederum innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn auch die
wiederholte Nachbesserung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag
zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
Ist Gegenstand der Lieferung Software, sind wir berechtigt,
pro Mangel drei Nachbesserungsversuche durchzuführen.
9.3 Der Kunde kann ausschließlich in
Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung unserer Pflicht zur
Lieferung mangelfreier Sachen Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher
Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der
Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen Aufwendungen.
9.4. Die Beweislast für das Vorliegen
eines Mangels trägt der Kunde. Dies gilt auch, wenn der Kunde Verbraucher ist
und seit der Auslieferung mehr als sechs Monate verstrichen sind.
9.5 Die Mängelgewährleistung bezieht
sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel
und chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphärischer
Einflüssen entstehen.
9.6 Schadenersatzansprüche des Kunden
wegen eines Mangels verjähren nach dem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt
nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall der
zurechenbaren Verletzung von Körper, Gesundheit oder das Leben des Kunden.
9.7 Die Gewährleistung entfällt
hinsichtlich solcher Mängel, die drauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von
uns nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder Arbeiten von
Personen hat vornehmen lassen, die nicht von uns oder dem Hersteller der Ware
autorisiert sind, oder dass die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert
oder erweitert wurden, oder das auf der Ware angebrachte Identitätskennzeichen
(Barcode-Etikett oder Herstellersiegel)
verletzt worden ist, es sei denn der Kunde weist nach, dass solche
Änderungen und Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Kann nach
Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt
der Kunde, sofern er Kaufmann ist, die Kosten der Untersuchung.
9.8 Werden Ansprüche aus der Verletzung
deutscher Schutzrechte durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder lizenzierte
Gegenstände gegen den Kunden geltend gemacht, werden wir dem Kunden alle
rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, wenn wir
unverzüglich und schriftlich von solchen Ansprüchen benachrichtigt werden, alle
notwendigen Informationen vom Kunden erhalten, der Kunde seinen allgemeinen
Mitwirkungspflichten genügt, wir die endgültige Entscheidung treffen können, ob
der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird und uns bezüglich der Verletzung
der Schutzrechte ein Verschulden trifft. Wird rechtskräftig festgestellt,
dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte
Dritter verletzt oder nach unserer Ansicht die Gefahr einer Schutzrechtsklage
besteht, können wir, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und
nach eigener Wahl entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die
Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder diese austauschen oder so abändern,
dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden unter Rückgabe unter
Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer
Nutzungsentschädigung für die bis dahin gezogenen.
9.8.1 Wir haften für Schäden, die sich
aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine Zumindest
grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen
Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Die vorstehende
Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte
Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit begründet wird. Sofern wir eine Garantie für
eine bestimmte Art der Beschaffenheit der veräußerten Sache über einen festgelegten
Zeitraum übernommen haben, finden die vorstehenden Bestimmungen über die
Untersuchungs- und Rügepflichten, die Anzahl der Nacherfüllungsversuche keine
Anwendung.
§ 10 Abwicklung von Fremdgarantien
Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an
den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für uns keinerlei Verpflichtung.
Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen
für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere
trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller,
Aufbau und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes.
Wir sind ausdrücklich bereit, vorgenannte Arbeiten im
Auftrag des Kunden durchzuführen. Dazu bedarf es eines gesonderten Dienstleistungsauftrages
des Kunden, der kostenpflichtig ist.
§ 11 Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen:
11.1 Unbeschadet der Bestimmungen über
die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller
Regelungen gilt in den Fällen, dass wir eine Pflicht verletzt haben,
folgendes:
Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllung- und
Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte
Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. Darüber
hinaus haften wir nur in folgendem Umfang:
11.2 Schadensersatz kann der Kunde nur
in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns
geltend machen. Der Schadensersatz ist in dem Fall auf die Höhe des Kaufpreises
begrenzt.
11.3 Ist der Kunde für Umstände, die ihm
zum Rücktritt berechtigten würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder
ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand, während des Annahmeverzuges des
Kunden eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.
Ist der Kunde Unternehmer gilt zusätzlich folgendes:
11.3.1 Schadensersatz kann der Kunde nur
in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns
geltend machen, Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung § 280
Abs. 3 i. V. mit § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 i. V.
mit § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt, Schadensersatz wegen
nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die
Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss
der Leistungsverpflichtung (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.
11.3.2 Unsere Haftung wegen Arglist und
nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11.4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen,
z. B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch
unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung).
Wir haften für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit
der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung
getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme in
maschinenlesbarer Form vorliegen und mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert
werden können.
Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor den
vorgenannten Arbeiten (GS data business OHG Service- / oder Wartungstätigkeit)
eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung
zu überprüfen und zu dokumentieren. Hat der Kunde dies nicht getan, ist er
verpflichtet, dem Mitarbeiter von uns dies vor Beginn etwaiger Arbeiten
mitzuteilen.
Sollten Mitarbeiter von uns die Datensicherung durchführen
und das Gelingen überprüfen, trägt die Kosten dafür der Kunde. Die Kosten
berechnen sich nach der jeweils gültigen Preisliste von uns.
11.5 Beschaffungsrisiko:
Wir übernehmen bei bestellten und nicht sofort lieferbaren
Artikeln keinerlei Beschaffungsrisiko. Die Übernahme von irgendwie gearteten
Garantien ist ausgeschlossen, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche
schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden geschlossen worden. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen gelten nicht für voraussehbare Schäden aufgrund der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In einem solchen Fall haften wir nur soweit der Schaden vorhersehbar war.
Für nicht vorhersehbare Exzessrisiken haften wir nicht.
11.6 Die vorstehende Einschränkung gilt
auch dann ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung
unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine
Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit von Personen begründet wird.
§ 12 Abtretungsverbot
Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften
sind ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht übertragbar.
§ 13 Datenschutz
Unsere Vertragsabwicklung erfolgt mittels automatischer
Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur
Verarbeitung der uns im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen
und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.
Der Kunde ist auch einverstanden, dass wir die aus der
Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes
für geschäftliche Zwecke auch innerhalb unserer Unternehmensgruppe verwenden.
§ 14 Allgemeines
14.1 Sollte eine oder mehrere der
vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lüche enthalten,
bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem
solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten
entspricht. Das gilt auch für das Füllen etwaiger Lücken.
14.2 Von den vorstehend genannten
Bestimmungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in
Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von dem Parteien
geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen
wird. Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der
Schriftform.
14.3 Alleiniger Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist,
wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat,
nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Kunden.
14.4 Für dieses Vertragsverhältnis gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts
für den internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen.
GS data business OHG
Harlestraße 1, 26605 Aurich
Tel.: 04941 / 60448 – 0
Fax.: 04941 / 60448 – 10
email: info@gs-databusiness.de
Aurich,
01.01.2008
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